Ein Überblick über die verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen in Österreich

 

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen, die von Unternehmen gewählt werden können. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Gesellschafter und der Art der Tätigkeit. Die wichtigsten Rechtsformen in Österreich sind:

Einzelunternehmen


Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform in Österreich. Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen, das von einer Person betrieben wird. Der Einzelunternehmer trägt das volle wirtschaftliche Risiko und ist für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich haftbar.

Offene Gesellschaft (OG)

Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Partnerschaftsform, bei der mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen. Jeder Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen. Die OG ist insbesondere für kleinere Unternehmen geeignet und kann auch als Familienunternehmen geführt werden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Mischform aus OHG und GmbH. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: Die Komplementäre haben wie in der OHG die volle Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Kommanditisten hingegen haften nur bis zu ihrer Einlage. Die KG eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Kapital von externen Investoren einwerben möchten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Sie eignet sich insbesondere für größere Unternehmen und ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmen in Österreich. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 35.000 Euro, wovon mindestens 50% bei der Gründung eingezahlt werden müssen. 

Es kann auch das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden, um das Mindestkapital auf 10.000 Euro zu reduzieren. Dies muss jedoch bereits im Gesellschaftsvertrag oder in der Erklärung über die Errichtung der GmbH bekannt gegeben werden. Das Gründungsprivileg wird im Firmenbuch vermerkt und besteht maximal 10 Jahre. Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt, die von den Gesellschaftern bestellt werden.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter ihr Kapital in Aktien einbringen. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt. Die AG eignet sich insbesondere für größere Unternehmen, die an der Börse gelistet sind und öffentliches Kapital einwerben möchten. Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von 70.000 Euro, wovon mindestens 50% bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die AG wird von einem Vorstand geführt, der von den Aktionären bestellt wird.

Europäische Gesellschaft (SE)

Die Europäische Gesellschaft (SE) ist eine Kapitalgesellschaft, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sein kann. Sie eignet sich insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind und eine einheitliche Rechtsform wünschen. Die Gründung einer SE erfordert ein Mindestkapital von 120.000 Euro, wovon mindestens 25% bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die SE wird von einem Vorstand geführt, der von den Gesellschaftern bestellt wird.

Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, bei der sich die Mitglieder zusammenschließen, um gemeinsame wirtschaftliche Zwecke zu verfolgen. Die Genossenschaft ist eine selbstverwaltete Organisation, bei der die Mitglieder demokratisch beteiligt sind und das Unternehmen gemeinsam führen. Die Haftung der Mitglieder ist auf ihre Einlage beschränkt. In Österreich gibt es vier Arten von Genossenschaften: Konsumgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften.

Stiftung

Die Stiftung ist eine Rechtsform, bei der ein Vermögen für einen bestimmten Zweck verwaltet wird. Die Stiftung wird von einem Stiftungsvorstand geleitet und hat keine Gesellschafter oder Aktionäre. Die Stiftung eignet sich insbesondere für gemeinnützige Zwecke, wie beispielsweise die Förderung von Kunst, Kultur oder Wissenschaft.

Zusammenfassend gibt es in Österreich eine Vielzahl an Rechtsformen, die von Unternehmen gewählt werden können. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Gesellschafter und der Art der Tätigkeit. Es ist wichtig, sich im Vorfeld umfassend über die verschiedenen Rechtsformen zu informieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, um die für das Unternehmen beste Lösung zu finden.

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